INFO- Steuerbonus von 50% um ein weiteres Jahr verlängert!
Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2015 wurde der Steuerabsetzbetrag von 50% für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau-, und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2015 verlängert.
Der Steuerabsetzbetrag von 65% für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde ebenso bis zum 31.12.2015 verlängert.
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